Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch für 2022 erhöht
Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch ab dem 1. Januar 2022 bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen…